Cyber-Grooming.net

ein Projekt von Björn Scholz

Täter

Du hast Dich dazu entschieden mit Kindern oder jugendlichen unter 16 Jahren zu Chatten, obwohl Du schon über 16 Jahre alt bist. Du hast Dich dazu entschieden nach Sex mit Minderjährigen zu fragen. Du hast Dich dazu entschlossen Dich mit Kindern oder Jugendlichen zu treffen über das Internet, obwohl Du schon über 18 Jahre alt bist. Du hast Dich dazu entschieden von Kindern, Bilder oder Videos zu verlangen wo diese nackt sind?

Diese Handlungen sind alle strafbar und sie kommen früher oder später zur Polizei und Du eine Strafanzeige.

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. Bedeutet bis zu 5 Jahre Haft oder hohe Geldstrafe.

§ 176 StGB, der allgemein den sexuellen Missbrauch von Kindern. Bedeutet bis zu 10 Jahre Haft oder hohe Geldstrafe

In Deutschland ist Cyber-Grooming seit dem 1. April 2004 bei unter 14-jährigen Personen verboten und steht unter Strafe.

Durch Gesetz vom 3. März 2020 ist alleine schon der Versuch strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Bei einer Verurteilung wird dieses 10 Jahre im Führungszeugnis gespeichert. Bei Arbeitsplatzwechsel, Wohnungswechsel wird seit neusten ein Polizeiliches Führungszeugnis erfragt. Der neue Arbeitgeber oder Vermieter wird sehen, das Du deswegen vorbestraft bist. Es wird schwerer einen Job zu finden oder eine neue Wohnung.

Solltest Du wegen dieser Handlung eine Strafanzeige erhalten haben und auch verurteilt worden sein, kann es passieren, das die Opfer nun selber zum Täter werden und Dein Urteil an Deinen Arbeitgeber, Vermieter, Freunde und Familie weiter leiten. Das ist zwar verboten und steht unter Strafe, da sie gegen die Datenschutzbestimmung verstoßen, jedoch hast Du an einem Kind sexualsierte Gewalt ausgelebt und wurdest rechtskräftig zu einer Geld, Bewärhungs- oder Haftstrafe verurteilt.

Es kann sein, das Dich nun Familie und Freunde meiden und Dein Arbeitgeber Dich fristlos entlässt. Sowie Dein Vermieter Dich auch aus Sorge wegen der Hausruhe und der Kinder im Haus, fristlos kündigt. Wenn Du eine Haftstrafe bekommst, weil Du ein Kind zum Sex gezwungen hast, oder aber 6 Monate in Untersuchungshaft gesessen hast. Weil auf Deinem Handy, Laptop, Tablet, PC, Konsole, exteren Festplatten USB-Sticks, CDS, DVDs, usw. Kinderpornografie gefunden wurde und erst einmal alles in Ruhe ausgewertet muss. In dieser Zeit kannst Du auch Familie, Wohnung und Job etc. verlieren. Dein Ansehen wird dort wo Du bist sehr gesunken sein. Du solltest Dir also vorab überlegen ob Du das nicht lieber lässt.

Deine IP Adresse kann bis zu 6 Monaten zurückvollziehbar sein. Dein Handy kann bis zu 3 Monaten auf einen genauen Standort, genaue Uhrzeit und genauen Tag geortet werden, auch wenn es nicht mit GPS verbunden ist. Auch eine VPN Verschlüsselung nützt dabei nichts, da Dein Handy im Handynetz über die Funkmasten geortet werden kann. Daten die Du auch mit einer überschreibungs Software gelöscht hast, sind wieder herstellbar. Wenn erst einmal eine Hausdurchsuchung wegen so etwas bei Dir war und alle Geräte und Datenträger mitgenommen worden sind. Dann sind solche Dinge wie Kinderpornografie, die bei Dir gefunden worden sind ein Grund für einen Haftbefehl. Dieser kann in kurzer Zeit ausgestellt werden. Dann hilft nur noch ein Anwalt und dieser ist meistens sehr teuer.

Ich habe für Menschen mit einer Pädophilen Neigung eine Seite erstellt, diese beinhaltet Anlaufstellen und einen kostenlosen Ratgeber, bevor etwas passiert. Denn niemand kann etwas für seine Neigung. Jeder Mensch hat eine Wahl. Eine Wahl die ein anderes Leben verändert oder nicht. Du triffst diese Einscheidung! Link zur Webseite.